Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich, Änderungen AGB, Zahlungsmittel
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Verein LEGYM, Bahnhofstrasse 26, 3312 Fraubrunnen und dem Mitglied.
- Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte von LEGYM bestehen besondere vertragliche Bestimmungen. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB sowie weiterer Nutzungsreglemente (Betriebsordnungen und Datenschutzerklärung), die einen integralen Bestandteil der AGB darstellen, aus begründetem Anlass vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Lehnt das Mitglied diese innert 30 Kalendertagen schriftlich ab, gelten die alten AGB bis zum Ende der Vertragsdauer weiter. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Rechte ableiten. Die aktuellen Vertragsbestimmungen sind jederzeit auf www.legym.org ersichtlich.
- Mitgliedschaft
- Der Vertrag (Mitgliedschaftsvertrag) ist persönlich und nicht übertragbar.
- Personen dürfen ab 16 Jahren eine Mitgliedschaft abschliessen. Voraussetzung ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
- Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle in den Anlagen von LEGYM.
- Online abgeschlossene Mitgliedschaftsverträge gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald LEGYM die Zahlung erhalten hat.
- Bei Abos und Einzeleintritten gilt eine generelle Ausweispflicht. LEGYM-Funktionäre können jederzeit das Vorzeigen von Ausweisen verlangen. Akzeptiert wird ein offizieller/amtlicher Ausweis mit Foto wie z.B. Identitätskarte, Fahrausweis oder Pass.
- Die Mitgliedschaft ist eine Vereinsmitgliedschaft ohne festgehaltene Funktion in der Vereinsstruktur.
- Informationspflicht
- Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen an LEGYM mitzuteilen.
- Angebot
- Der Verein LEGYM bietet unterschiedliche Abonnemente und Leistungen an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart. Alle übrigen in den Anlagen von LEGYM angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Dazu zählen insbesondere Personal-Trainings, Events, Getränke und Esswaren, Merch etc.
- Der Umtausch oder die Rückgabe von zusätzlich bezahlten Leistungen ist ausgeschlossen. Liegt eine Falschlieferung vor, ist diese innert 3 Werktagen seit Zustellung von LEGYM per E-Mail unter Beilage der Kaufbestätigung anzuzeigen.
- Die Stornierung von kostenpflichtigen Leistungen ist bis 48 Stunden möglich. Zu spät verschobene oder nicht wahrgenommene Termine für kostenpflichtige Leistungen verfallen ersatzlos und werden in Rechnung gestellt.
- LEGYM überlässt dem Mitglied die verfügbaren Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sämtlicher gemäss bezahlter Tarifart inkludierter Anlagen während der regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch. LEGYM behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlagen zu verändern. LEGYM organisiert unterschiedliche Veranstaltungen, deren Teilnahmeplätze limitiert sind. LEGYM behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Planänderungen vorzunehmen.
- Das generelle Angebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann.
- Zutritt / Mitgliedschaft
- Das Mitglied erhält einen Code, welcher den Zutritt zu den LEGYM-Räumlichkeiten gewährleistet. Es werden keine Mitgliederausweise erstellt. Die Bekanntgabe des Codes erfolgt in der Regel beim Abschluss einer Mitgliedschaft respektive bei der Einführung vor Ort.
- LEGYM behält sich vor, den Zugangscode jederzeit zu ändern. Das Mitglied wird vorzeitig darüber informiert.
- AGB, Hausordnung, Nutzungsreglemente, Weisungen
- Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gelten jeweils die lokalen Hausordnungen sowie allfällige weitere Nutzungsreglemente der besuchten Anlagen. Diese gelten als integraler Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages.
- Das Mitglied verpflichtet sich, in den Anlagen die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Anweisungen des LEGYM-Personals einzuhalten. Der Besuch der Anlagen ist untersagt für Mitglieder mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. LEGYM schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.
- Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder die Anweisungen des Personals ist LEGYM berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, den Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. für ungültig zu erklären. Ein Rückforderungsanspruch des Mitglieds für seinen bezahlten Mitgliedschaftsbeitrag ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied ist keine vorgängige Ermahnung erforderlich.
- Mitgliedern und Drittpersonen ist es untersagt, ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung von LEGYM in den Räumlichkeiten von LEGYM entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.
- Zahlung und Zahlungsverzug
- Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht (www.legym.org). Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung. Die Entschädigung ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.
- Der Rechnungsversand erfolgt ausschliesslich per E-Mail.
- Vorauszahlung:Der Mitgliedschaftsbeitrag mit Einmalzahlung ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen.
- Monatsbeitrag:Bei einem Mitgliedschaftsvertrag mit monatlicher Beitragszahlung ist der Mitgliedschaftsbeitrag jeweils vor Beginn jedes Intervalls zu bezahlen.
- Bezahlt das Mitglied die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, wird es gemahnt (erste Zahlungserinnerung kostenlos, erste Mahnung CHF 5.00, zweite Mahnung CHF 30.00). Mit der ersten Mahnung gerät das Mitglied in Verzug und schuldet LEGYM einen Verzugszins in Höhe von 5% sowie eine Entschädigung für weiteren Verzugsschaden und es wird der geschuldete Gesamtbetrag der Vertragslaufzeit fällig. Die Mahngebühren ab Inkasso betragen dann jeweils CHF 35.00. Die Bearbeitungsgebühr bei Übergabe an Inkassodienstleister ist abhängig von der Forderungshöhe in CHF: 20.00 (bis 100.00); 50.00 (bis 300.00); 150.00 (bis 500.00); 200.00 (bis 1’000.00); 300.00 (bis 2’000.00).
- Nach der ersten Mahnung behält sich LEGYM das Recht vor, dem Mitglied die Nutzung der Angebote und Leistungen in den LEGYM-Räumlichkeiten bis mindestens zur Begleichung der offenen Monatsbeiträge inkl. aufgelaufener Mahngebühren zu sperren. Weiter behält sich LEGYM vor, das Vertragsverhältnis wegen Zahlungsverzugs mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Zukunft keine neuen Mitgliedschaftsverträge abzuschliessen.
- Unterjährige Abonnemente*:Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen.
- Haftung
- Die Inanspruchnahme der Angebote von LEGYM, insbesondere der Gebrauch der Trainingseinrichtung und -geräte sowie die Teilnahme an jeglichen Arten von Events, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens von LEGYM wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt in der Verantwortung des Mitglieds oder der Teilnehmer.
- LEGYM haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für hinterlegte Gegenstände.
- Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingseinrichtungen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Kaufwert) und hat LEGYM die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.
- Betriebszeiten und -einstellung
- Die verfügbaren Räumlichkeiten und Trainingsgeräte stehen dem Mitglied mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während der für den jeweiligen Bereich ausgewiesenen Betriebszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.
- Der Standort, die Betriebszeiten und die Trainingsausstattung von LEGYM sowie das (Event-)Angebot können jederzeit ändern.
- Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt jederzeit vorbehalten.
- Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
- Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
- Vertragsunterbruch und Ruhezeiten
- Die Nichtbenutzung der Räumlichkeiten von LEGYM oder der Nichtteilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
- Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Mitglieder ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen.
- Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (u.a. längerer Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung/Stage im Ausland) kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 bis max. 6 Monaten unterbrochen werden (Ruhezeit), wobei kein Anspruch darauf besteht. Die Ruhezeit muss vor Abwesenheit zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis schriftlich eingereicht werden.
- Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
- Für Ferien von mind. 1 bis max. 4 Monaten ist innerhalb der Vertragsdauer gegen Vorweisung der Reisedokumente einmalig eine Ruhezeit möglich. Die administrative Gebühr für Ferien-Ruhezeiten beträgt CHF 40.00. Die Ferien-Ruhezeit muss zwingend vor Abwesenheit eingereicht und bezahlt werden.
- Die monatlichen Beiträge bei Verträgen mit monatlicher Beitragszahlung sind während der Ruhezeit weiter zu bezahlen.
- Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
- Wird eine missbräuchliche Vertragsunterbrechung festgestellt oder vermutet, behält sich LEGYM vor, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos und ohne Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages aufzulösen.
- Betritt das Mitglied die Anlage während einer Vertragsunterbrechung, wird die Vertragsunterbrechung umgehend und unwiderruflich beendet. Rückwirkende Ruhezeiten können nur für Zeiträume, in denen keine Eintritte in die Räumlichkeiten von LEGYM stattgefunden haben, berücksichtigt werden.
- Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt mit dem Abschluss durch das Mitglied in Kraft.
- Vorauszahlung:Der Mitgliedschaftsvertrag mit Einmalzahlung verlängert sich automatisch um die gleiche Vertragsdauer, insofern der Preis gegenüber dem bestehenden Mitgliedschaftsvertrag unverändert oder niedriger ausfällt. Bei einer Preiserhöhung erhält das Mitglied vor Ablauf der Vertragsdauer per E-Mail eine Offerte zur Vertragserneuerung. Mit der erneuten Einzahlung des Mitgliedschaftsbetrags erneuert sich der Mitgliedschaftsvertrag um die gewählte Vertragsdauer gemäss der aktuellen Preisübersicht (www.legym.org) inkl. der AGB.
- Monatsbeitrag:Der Mitgliedschaftsvertrag mit monatlicher Beitragszahlung verlängert sich automatisch um die gleiche Vertragsdauer. Der Mitgliedschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Ende der Vertragsdauer schriftlich per Brief / E-Mail gekündigt werden. Nach dem Verstreichen der Kündigungsfrist eingereichte Vertragsunterbrüche oder Ruhezeiten wirken sich nicht rückwirkend auf die Kündigungsfrist aus.
- Unterjährige Abonnemente (insbesondere 1-Monats-Abos, Spezialabos sowie weitere Abonnemente mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten): Der Mitgliedschaftsvertrag läuft ohne Kündigung nach der Vertragsdauer automatisch aus. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Ein Vertragsrücktritt kann nur in Härtefällen wie schwerer Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon von LEGYM (>25 Kilometer), gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Gesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. bei LEGYM eingereicht werden. Beim Mitgliedschaftsvertrag von 12 Monaten: Das Mitglied hat Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung des effektiv bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages, abzüglich CHF 30.00 für den administrativen Aufwand. Der Anteil richtet sich nach den noch ausstehenden Monaten des geltenden Vertrags.
- Vertragsrücktritte bei Einzeleintritten oder Mehrfachkarten sind ausgeschlossen.
- Überwachung
- Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Bereiche in den Räumlichkeiten von LEGYM aus Schutz- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.
- Datenschutz
- Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen von LEGYM unterliegt der Datenschutzerklärung von LEGYM. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang von LEGYM mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter www.legym.org/datenschutz. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert das Mitglied die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen ist Bern, Schweiz.
*Als unterjährige Abonnemente gelten insbesondere 1-Monats-Abos, Spezialabos sowie weitere Abonnemente mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten.